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  <title>Kontoflow Magazin</title>
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  <description>Fachbeiträge zu E-Rechnung, GoBD und Steuerpraxis für kleine Unternehmen.</description>
  <language>de-de</language>
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    <title>Kontoflow ist live: Konto anlegen, anmelden, loslegen</title>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>Produkt-News</category>
    <description>Kontoflow hat jetzt echte Konten: Registrierung mit E-Mail und Passwort, Anmeldung und ein Arbeitsbereich, der automatisch im Konto gespeichert wird und auf allen Geräten denselben Stand zeigt. Alle Daten lassen sich mit einem Klick herunterladen, das Konto vollständig löschen. Die Anwendung läuft im Browser und kann auf dem Handy wie eine App abgelegt werden.</description>
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    <title>Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wie oft, bis wann und wie du einen Monat gewinnst</title>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>Steuern &amp; Recht</category>
    <description>Wie oft du die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibst, richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres: über 9.000 Euro monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich, unter 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Abzugeben ist jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, elektronisch über ELSTER. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat; bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahreszahllast fällig.</description>
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    <title>Pflichtangaben auf der Rechnung: Was nach § 14 UStG drinstehen muss</title>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>Praxis</category>
    <description>Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG neun Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitpunkt, das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, den Steuersatz und den Steuerbetrag. Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto genügen nach § 33 UStDV vereinfachte Angaben: Aussteller, Datum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag mit Steuersatz.</description>
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    <title>Kleinunternehmer und E-Rechnung: Was seit 2025 gilt — und was oft falsch verstanden wird</title>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>Steuern &amp; Recht</category>
    <description>Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, sie aber seit dem 1. Januar 2025 empfangen können. Seit 2025 gilt die Regelung nur, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro betrug und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Wird die 100.000-Euro-Grenze unterjährig überschritten, endet der Status sofort — ab genau dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.</description>
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    <title>GoBD einfach erklärt: Was kleine Unternehmen wirklich beachten müssen</title>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>Steuern &amp; Recht</category>
    <description>Die GoBD verlangen, dass elektronisch geführte Aufzeichnungen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sind. Sie gelten für jeden, der steuerlich relevante Aufzeichnungen am Computer führt — auch für Kleinunternehmer und auch bei einer Tabellenkalkulation. Buchungsbelege und Rechnungen sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre.</description>
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    <title>XRechnung oder ZUGFeRD? Die Unterschiede — und wann du welches Format brauchst</title>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>E-Rechnung</category>
    <description>XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Sichtbild und der Standard für öffentliche Auftraggeber, häufig zusammen mit einer Leitweg-ID. ZUGFeRD ist ein PDF, in das derselbe Datensatz zusätzlich als XML eingebettet ist, und deshalb im Geschäft zwischen Unternehmen meist die praktischere Wahl. Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind gleichwertig zulässige E-Rechnungen; bei Abweichungen zwischen Bild und Daten sind die strukturierten Daten maßgeblich.</description>
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    <title>E-Rechnungspflicht 2027 und 2028: Die Fristen, die Ausnahmen und was jetzt zu tun ist</title>
    <link>https://kontoflow.netlify.app/blog/e-rechnungspflicht-2027-2028</link>
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    <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:00:00 GMT</pubDate>
    <category>E-Rechnung</category>
    <description>E-Rechnungen empfangen müssen alle inländischen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 — auch Kleinunternehmer, ein E-Mail-Postfach genügt. Ausstellen wird ab dem 1. Januar 2027 zur Pflicht für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Dauerhaft ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG und Rechnungen an Privatkunden.</description>
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