Lexikon

Begriffe der Buchhaltung, kurz erklärt

18 Definitionen — jede so geschrieben, dass sie für sich allein verständlich bleibt. Ausführlicher wird es in den Beiträgen des Magazins.

Aufbewahrungsfrist

Buchungsbelege und Rechnungen sind seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre aufzubewahren; zuvor waren es zehn. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse bleiben bei zehn Jahren.

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E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931, das ohne manuelles Abtippen maschinell verarbeitet werden kann. Ein reines PDF ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

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Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Sie steht nicht bilanzierungspflichtigen Betrieben offen und wird als Anlage EÜR übermittelt.

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ELSTER

ELSTER ist das elektronische Verfahren der deutschen Finanzverwaltung zur Übermittlung von Steuererklärungen und Anmeldungen, etwa der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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EN 16931

EN 16931 ist die europäische Norm, die festlegt, welche Angaben eine elektronische Rechnung enthalten muss und wie diese benannt werden. Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD erfüllen sie.

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Factur-X

Factur-X ist das französische Gegenstück zu ZUGFeRD und wird gemeinsam mit diesem weiterentwickelt. Die Formate sind technisch weitgehend identisch.

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Festschreibung

Als Festschreibung wird der Vorgang bezeichnet, mit dem ein Beleg endgültig wird: Er erhält seine fortlaufende Nummer und ist danach nicht mehr änderbar. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt er als Rechnung.

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GoBD

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie verlangen unter anderem Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit.

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Kleinbetragsrechnung

Eine Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro brutto darf verkürzte Pflichtangaben enthalten und ist dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

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Kleinunternehmerregelung

Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro betrug und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.

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Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist eine Kennung, die öffentliche Auftraggeber vergeben, damit eine elektronische Rechnung im Behördennetz der richtigen Stelle zugeordnet werden kann. Ohne sie wird eine XRechnung an die Verwaltung in der Regel abgewiesen.

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Peppol

Peppol ist ein internationales Netzwerk zum sicheren Austausch elektronischer Geschäftsdokumente. Rechnungen werden dabei über zugelassene Zugangspunkte statt per E-Mail übertragen.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung meldet die im Voranmeldungszeitraum entstandene Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer an das Finanzamt. Sie wird elektronisch über ELSTER übermittelt.

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Unveränderbarkeit

Unveränderbarkeit bedeutet, dass eine einmal festgeschriebene Buchung oder Rechnung nachträglich nicht mehr geändert werden darf. Korrekturen entstehen als neuer Beleg, etwa als Stornorechnung; der ursprüngliche Beleg bleibt erhalten.

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Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Belege in ein Unternehmen gelangen, wie sie verarbeitet und aufbewahrt werden und wie nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind. Die GoBD verlangen sie unabhängig von der Betriebsgröße.

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Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt Unternehmen, die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Voraussetzung ist eine formal korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben.

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XRechnung

XRechnung ist ein rein XML-basiertes E-Rechnungsformat und der Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Gültig ist derzeit Version 3.0.2.

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ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat: ein PDF/A-3-Dokument, in das derselbe Rechnungsinhalt zusätzlich als XML eingebettet ist. Menschen lesen das PDF, Programme lesen das XML.

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